Patente sind gewerbliche Schutzrechte. Jede uns bekannte Marke und Erfindung steht unter einem Patent. Seit 2002 haben der kommende Newton und Einstein die Möglichkeit ihre Patentanmeldung, über den elektronischen Weg durchzuführen.
Was ist ein Patent?
Unter einem Patent versteht man im allgemeinen ein gewerbliches Schutzrecht für Erfindungen. Durch eine Patentanmeldung sichert sich der Erfinder davor ab, dass seine Erfindung nicht von anderen genutzt, beziehungsweise weiterentwickelt wird. Neben dem Nachahmungsschutz für den Erfinder, bringt das Patentrecht auch wirtschaftliche Vorteile mit sich. Ziel eines jeden ist es eine Marktlücke auszufüllen, und mit seiner Erfindung eine Monopolstellung einzunehmen, somit entsteht wirtschaftlicher Wettbewerb.
Und wieso gibt es jetzt elektronische Patentanmeldungen?
Elektronische Patentanmeldungen werden bereits seit 2002 durchgeführt. Die frühere Patentanmeldung verlief schriftlich, über das Deutsche Patent- und Markenamt, durch die elektronische Patentanmeldung wird das Dokumentmanagement nahezu problemlos. Nun hat man die Möglichkeit in Ruhe, zu Hause vor dem Computer, die Anmeldung durchzuführen. Auch sind durch die elektronische Patentanmeldungen die Anmeldegebühren eines Patents niedriger geworden. Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zwischen der herkömmlichen Patentanmeldung und der elektronischen Patentanmeldung. Es gilt eine detaillierte Zusammenstellung über die eigene Erfindung aufzustellen. Diese umfasst eine Beschreibung der Technik, die Auflistung der Patentansprüche, wenn nötig Zeichnungen und eine Zusammenfassung, sowie die Benennung des Erfinders. Ein weiterer kennzeichnender Vorteil der elektronischen Patentanmeldung ist der, das eine größere Transparenz im Bereich des Schutzrechtes entstanden ist. Durch die elektronische Abspeicherung kann sich jeder einen Überblick über die vorhandenen Erfindungen machen und überprüfen ob seine Erfindung bereits unter Patent gestellt ist.