Die Entwicklung von der Schreibmaschine zum Computer scheint aus heutiger Sicht nur logisch, doch als die ersten Vorläufer der mechanischen Schreibmaschine von findigen Köpfen erdacht wurden, war noch nicht einmal im Ansatz zu erahnen, was einmal daraus werden würde.
Denn die erfinderische Reise von der Schreibmaschine zum Computer dauerte fast drei Jahrhunderte, wenn man die allerersten Hinweise auf ein Schreibmaschinen-artiges Gerät aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts berücksichtigt. Da diese jedoch äußerst vage ausfallen, einigte man sich rückblickend auf das Jahr 1714 als Geburtsstunde der Schreibmaschine, denn in diesem meldete ein Erfinder namens Henry Mill das erste Patent für die Idee einer solchen Entwicklung an – Zumindest soweit es uns heute bekannt ist.
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Leo Hendrik Baekeland lebte zwischen 1863 und 1944. Die Not der US-amerikanischen Billiardindustrie macht aus dem geborenen Belgier einen reichen Mann.
Das Problem der Billiardindustrie war der Rohstoff Elfenbein und dieser wurde immer knapper. Elfenbein war belastbar und hitzeresistent, daraus wurden Billiardkugeln hergestellt.
Bakeland war als Wissenschaftler nicht nur in seiner Zeit sehr bekannt. Er wurde noch 1999 von dem Time-Magazin zur “Liste der 20 größten Denker und Wissenschaftler des 20. Jahrhunderts” gerechnet. Er entwickelte erst ein Fotopapier, Velox, dessen Patent er für eine Million Dollar an Kodak verkaufte.
Mit diesem Geld entwickelte er den ersten Kunststoff in seinem Privatlabor. Aus Phenol und Formaldehyd erzeugte er unter Druck und hoher Temperatur einen Stoff, der in alle gewollten Formen gegossen werden konnte.
Dies lenkte die Aufmerksamkeit der Automobilindustrie, Hersteller von Telefonen und andere Firmen auf ihn. Denn dieser Stoff war unempfindlich gegen Hitze, Säuren und leitete keinen Strom weiter. Es war der erste vollkommen künstliche erzeugte Kunststoff der Geschichte.
1907 kommt es schließlich zum patent des “Bakelit”, der erste richtige Kunststoff, der seit dem überall Verwendung findet. Sei es die Tastatur oder Flugzeugteile. Plastik findet sich heute in nahezu allen Lebensbereichen.
Wer schon eine patentfähige Erfindung vorzuweisen hat, möchte sie natürlich auch schützen. Damit nicht jeder bei jedem abkupfern kann und das Besitzrecht des Gedankenguts durch das Recht des Stärkeren ausgetragen werden muss, gibts es das Patent.
Das erste Mal im 13. Jahrhundert in England angewendet, kann man sich heutezutage jede eigene Erfindung patentieren lassen. Wie es geht, wo man es macht und was man beachten muss, wissen leider nur die wenigsten und scheuen daher den Gang zum Patentamt. Dabei ist alles nur halbso schlimm, wie man denken könnte.
Alles beginnt mit dem Ganz zum Deutschen oder auch zum Europäischen Patentamt. Für die Schweizer und Österreicher gibt es selbstverständlich das landestypische Equivalent. Der Sitz des Deutschen Patentamtes ist in München mit Zweigstellen in Jena und Berlin. Dort kann man eine Patentanmeldung stellen. Wem ein nationales Patent nicht reicht, kann dort auch die internationale Version nach dem Patent Cooperation Treaty beantragen. Damit schützt man sein geistiges Eigentum immerhin im 130 Ländern weltweit.
Die Verfahren haben eines gemein. Die Patentbehörde recherchiert den aktuellen Stand der Technik und gleicht es mit der vermeindlichen Neuerung ab. Dabei geht es hauptsächlich um die Punkte
1. Neuerung - Ist das Produkt noch nie in dieser oder einer stark ähnlichen Form patentiert worden?
2. Erfinderische Tätigkeit – Kommt ein Fachmann im Wissen des Stands der Technik ohne weiteres auf den Anmeldegegenstand?
3. Klarheit – Ist der Schutzumfang des Gegenstandes genau festgelegt?
Dabei hat der Anmeldende jederzeit das Recht, genauer zu spezifizieren. Es wird also nicht eine unabänderliche Entscheidung getroffen, sondern stehts Rücksprache gehalten.
Hat alles funktioniert, hat man nun zwanzig Jahre lang das Recht an dem geschützten Gegenstand. Die Schattenseite ist schnell erklärt. Ein nationales Patent ist nicht viel wert und schon die europaweite Fassung schlägt insgesamt mit rund 30.000€ zu Buche. Darin enthalten sind allerdings auch anfallenden Beratungs- und Übersetzungskosten. Daher sollte man sich gut überlegen, was man für patentwürdig hält.
Anders steht es mit dem Recht in Australien. Während hier nur neue Erfindungen patentiert werden können, kann dort alles geschützt werden, was kein Patent hat. Kein Unterschied? Dann sagen Sie das mal dem findigen Australier, der sich in den neunzigern das Rad patentieren lies…